Finanzberater in Deutschland prüfen
Welche Prüfstelle passt, hängt davon ab, welche Leistung die Person oder das Unternehmen anbietet. Beginnen Sie mit dem vollständigen Namen, der Firma und der konkret angebotenen Tätigkeit. Ein Treffer ist keine Empfehlung; ein fehlender Treffer ist ohne passende Registersuche kein Beweis für Rechtswidrigkeit.
1. Tätigkeit und Rechtsperson klären
Lassen Sie sich den vollständigen Namen des Anbieters, die juristische Firma, die angebotene Leistung und gegebenenfalls die Erlaubnis- oder Registrierungsnummer geben. Fragen Sie auch, ob die Person selbstständig arbeitet oder für ein beaufsichtigtes Unternehmen tätig ist.
Versicherungs- und bestimmte Finanzanlagen- oder Darlehensvermittlungen können unter gewerberechtliche Erlaubnis- und Registerpflichten fallen. Banken und andere beaufsichtigte Unternehmen werden anhand der jeweils einschlägigen Angaben geprüft. Eine allgemeine Bezeichnung wie „Finanzberater“ reicht nicht aus, um das zuständige Register festzustellen.
2. Das passende offizielle Register verwenden
Vermittlerregister
Das öffentliche Register umfasst unter anderem Vermittler und Berater mit Erlaubnissen nach bestimmten Vorschriften der Gewerbeordnung, darunter §§ 34d, 34f, 34h und 34i. Welche Kategorie zutrifft, richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
BaFin-Unternehmensdatenbank
Die Datenbank hilft festzustellen, ob ein Unternehmen von der BaFin beaufsichtigt wird und welche Erlaubnisangaben geführt werden. Sie ist kein allgemeines Verzeichnis aller selbstständigen Finanzberater. BaFin-Warnungen finden Sie separat auf der BaFin-Website.
FINRA BrokerCheck (USA)
US-Prüfstelle für Broker und bestimmte Firmen. Sie ersetzt keine deutsche Registerprüfung.
SEC IAPD (USA)
US-Datenbank für registrierte Anlageberater und ihre Offenlegungsunterlagen. Sie ist nur bei passendem US-Bezug einschlägig.
3. Angaben und Grenzen der Suche prüfen
- Vergleichen Sie Schreibweise, Firmenname, Status, erlaubte Tätigkeit und gegebenenfalls Registrierungsnummer.
- Prüfen Sie, ob das Register die konkrete Person, das Unternehmen oder nur eine bestimmte Erlaubnisart erfasst.
- Lesen Sie Vertragsunterlagen, Kosten, Vergütung und Risiken des konkreten Produkts. Eine Erlaubnis sagt nichts über dessen Eignung oder Qualität aus.
- Bei widersprüchlichen Angaben, Zeitdruck oder garantierten Renditen: pausieren Sie und wenden Sie sich direkt an die zuständige Behörde oder Registerstelle.
Ein fehlender Suchtreffer kann an einer abweichenden Schreibweise, einer anderen Rechtsperson oder daran liegen, dass das Register die betreffende Tätigkeit nicht erfasst. Er beweist für sich allein nicht, dass ein Angebot illegal ist. Umgekehrt ist ein Registereintrag keine Empfehlung oder Garantie.
Häufige Fragen
Wo kann ich einen Finanzberater in Deutschland prüfen?
Beweist ein fehlender Registereintrag, dass ein Angebot illegal ist?
Bedeutet ein Registereintrag, dass der Berater oder das Produkt empfohlen wird?
Gelten FINRA BrokerCheck und SEC IAPD für deutsche Berater?
Offizielle Quellen
- Vermittlerregister — Umfang und Suche im öffentlichen Register.
- DIHK: gewerbliche Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten — Überblick zu einschlägigen Erlaubnissen.
- Gewerbeordnung § 34f — Finanzanlagenvermittlung.
- BaFin-Unternehmensdatenbank und BaFin-Hinweise zur Unternehmenssuche.
Diese Übersicht ist allgemeine Information, keine Rechts- oder Anlageberatung. Zuständigkeiten und Registerumfang richten sich nach der konkreten Tätigkeit und können sich ändern. Prüfen Sie Angaben direkt bei der zuständigen Stelle.